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Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten:

 Datenschutzerklärung für Mieter

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Hausordnung

Auszug aus der Hausordnung

 Hausordnung zum Mietvertrag (Fassung 2021)

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Sie möchten die Miete abbuchen lassen?

Erteilen Sie uns hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat.

 

Wir möchten Sie auf die Vorteile des Einzugsverfahrens hinweisen, an dem bereits ein Großteil unserer Mieter teilnimmt:

  • Ihre Miete, einschließlich Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten, wird termingerecht stets in der aktuellen Höhe von Ihrem Konto abgebucht.
  • Um Änderungen der aktuellen Miethöhe müssen Sie sich nicht kümmern. Diese werden jeweils automatisch berücksichtigt.
  • Guthaben/Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen werden automatisch berücksichtigt, Sie ersparen sich Wege zu Ihrem Kreditinstitut für Einzahlungen oder Änderungen eines Dauerauftrages.
  • Darüber hinaus sparen Sie Kosten, denn die Änderung von Beträgen im Lastschrifteinzugsverfahren ist kostenfrei. Für die Änderung eines Dauerauftrages erheben viele Kreditinstitute eine zusätzliche Gebühr.

Das Verfahren ist für Sie ohne Risiko:

  • Bei Änderung des Abbuchungsbetrages werden Sie jeweils zwei Wochen vorher schriftlich darüber informiert.
  • Innerhalb von acht Wochen können Sie abgebuchte Beträge durch Ihr Kreditinstitut auf Ihr Konto zurückholen lassen, wenn Sie mit der Abbuchung nicht einverstanden sind.
  • Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat erlischt automatisch bei Beendigung Ihres Mietverhältnisses.

 Das Formular im PDF-Format zum runterladen

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Sie möchten Untervermieten?

Soweit Ihrem Antrag auf Untervermietung entsprochen werden kann, weisen wir darauf hin, dass ein monatlicher Untermietzuschlag erhoben wird.

Nach Prüfung Ihres Untermietantrages erhalten Sie, soweit wir Ihrem Antrag zustimmen können, eine schriftliche Genehmigung.

 Das Formular im PDF-Format zum runterladen

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Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihre Garage kündigen?

Eine rechtsgültige Kündigung muß die Unterschrift aller Mieter haben, die den Mietvertrag unterschrieben hatten bzw. es kann die alleinige Verfügungsberechtigung durch entsprechende Urkunden (z.B. Sterbeurkunde) belegt werden.

Die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

Bitte reichen Sie die Kündigung im Original bei uns ein; Kündigungen per Fax / E-mail sind unwirksam.

 Das Formular im PDF-Format zum runterladen

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